Finanzlexikon

Autoversicherung leicht erklärt

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Eine Versicherung für Ihr Auto lässt sich in drei verschiedene Bereiche unterteilen. Zum einen gibt es die Kfz-Haftpflichtversicherung, zum anderen die Voll- bzw. Teilkaskoversicherung. Zwar werden im Zusammenspiel dieser drei Versicherungen alle größeren Schäden abgedeckt, jede Versicherung ist jedoch für einen speziellen Teilbereich verantwortlich. Der Besitz einer Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich gesehen vorgeschrieben und muss aus diesem Grund von allen Kfz-Haltern abgeschlossen werden. Voraussetzung ist hierfür, dass das Fahrzeug im Straßenverkehr genutzt werden soll und motorisiert ist.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung kümmert sich um Schäden, die an fremden Personen oder Fahrzeugen entstanden sind. Die Teil- oder Vollkaskoversicherung wiederum ist für die Regulierung von Beschädigungen am eigenen Fahrzeug zuständig. Dabei versichert sie Schäden, die durch Wildunfälle, Marderbisse, Diebstahl, Einbruch, Blitzschlag, Sturm oder Hagel entstanden sind. Der Unterschied zur Vollkasko ist, dass diese auch Schäden abdeckt, die vom Versicherten selbst fahrlässig an seinem eigenen Wagen entstanden sind. Auch Beschädigungen durch Unbekannte oder Vandalismus werden abgedeckt. Mutwillig selbst verursachte Beschädigungen werden jedoch von keiner Versicherung gedeckt.

Wie hoch der Beitrag ist, der für eine Versicherung für Ihr Auto im Bereich der Kfz-Haftpflichtversicherung bezahlt werden muss, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Besonders der Schadensfreiheitsrabatt entscheidet den Satz maßgeblich. Neben der Dauer des Besitzes des Führerscheines und der damit zusammenhängenden Fahrerfahrung, spielt auch das zu fahrende Modell eine große Rolle. So müssen für seltene, wertvolle Kraftfahrzeuge oder solche, die häufig gefahren und somit öfter in Unfälle oder Diebstähle verwickelt sind, höhere Beiträge bezahlt werden. Zu Versichernde sollten beim Abschluss ihrer Versicherung eine ausreichende Deckungssumme berücksichtigen, am besten befindet sich diese in unbegrenzter Höhe.

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