Finanzlexikon

Die richtige Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung ist eine vergleichsweise junge Versicherungsart. Erstmalig gewann diese Art von Versicherung im Jahre 1871 an Bedeutung, durch das Reisehaftpflichtgesetz. In 1978 wurde es dann durch das Haftpflichtgesetz ersetzt. Inzwischen gibt es viele verschiedene Arten von Haftpflichtversicherungen. Mehr Informationen finden Sie auch hier http://www.haftpflichtversicherung.com.

Private Haftpflichtversicherung

Die private Haftpflichtversicherung ist in Deutschland zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, trotzdem gehört sie zu den beliebtesten Versicherungsformen. Begründet wird dies durch die gesetzliche Situation, denn wer in Deutschland Dritten einen Schaden zufügt, der muss dafür haften und zwar mit seinem gesamten Vermögen. Dazu gehören sowohl Sachschäden, Personenschäden und Vermögensschäden. Die private Haftpflicht übernimmt in diesem Fall die Schadenersatzansprüche des Geschädigten. Personen, die durch die Haftpflicht abgesichert sind, schützen somit nicht nur ihr eigenes Vermögen, sondern verhindern auch den finanziellen Ruin im Falle eines Schadens. Wenn der Versicherte jedoch mal zu Unrecht beschuldigt wird, einen Schaden verursacht zu haben, dann schützt die Haftpflicht auch hierbei, denn sie wehrt unberechtigte Ansprüche ab und vertritt den Versicherten sogar vor Gericht.

Bauherrenhaftpflicht

Bei der Bauherrenhaftpflicht handelt es sich um eine spezielle Form der Haftpflicht. Jeder Bauherr sollte diese Versicherung besitzen, da ein Hausbau immer mit hohen Risiken verbunden ist. Die Verkehrssicherungspflicht, die für jeden Bauherren gilt, besagt dass jeder Bauherr dafür Sorge tragen muss, dass Personen, die am Hausbau beteiligt sind, keine Schäden davontragen dürfen. Zusätzlich dazu ist der Bauherr auch dafür zuständig, dass keine Sachschäden bedingt durch den Hausbau entstehen. Durch die Bauherrenhaftpflicht kann sich der Versicherte bzw. der Bauherr gegen diese Risiken komplett absichern.
Trotz der Sorgfaltspflicht kann es immer dazu kommen, dass es zu Personen- oder Sachschäden kommt. Die Regulierung des Schadens übernimmt in diesem Fall die Versicherung. Dazu gehören nicht nur die Zahlungen an die Geschädigten, sondern auch die Abwehr der Ansprüche, wenn diese unberechtigt sind. Das kann beispielsweise die Kostenübernahme von Anwalts- und Gerichtskosten sein. Auch die Angehörigen, die am Hausbau beteiligt sind, vorausgesetzt diese sind gemeldet, sind dadurch abgesichert.

Hundehaftpflicht

Wie der Name schon verrät, übernimmt diese Versicherung alle Schäden die durch das eigene Haustier, in diesem Fall der Hund, verursacht werden. Sie schützt den Versicherten vor allen finanziellen Konsequenzen im Schadensfall. Jeder Hundehalter sollte diese Versicherung besitzen, da jeder der einen Hund besitzt gesetzlich dazu verpflichtet ist, die verursachten Schäden durch den Hund zu tragen. Zwar gilt diese Versicherungspflicht nicht für jede Hunderasse, trotzdem sollte man sich gut überlegen, ob man diese Versicherung nicht rechtzeitig abschließt. Denn sie übernimmt sowohl Sachschäden, als auch Personen-und Vermögensschäden.

Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

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Wer Eigentümer eines Grundstückes oder eines Hauses ist, der muss für alle Schäden, die in Verbindung mit dem Eigentum entstehen, aufkommen. Dazu gehört nicht nur die Handlung, sondern auch die Unterlassung, die Schäden zur Folge haben kann. Außerdem greift in diesem Bereich auch die sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Das bedeutet, dass alles in die Wege geleitet werden muss, damit keine Gefahr vom Eigentum ausgehen kann. Manchmal kann dieser Pflicht jedoch nicht nachgegangen werden, da es auch nicht-kalkulierbare Risiken gibt, wie zum Beispiel Unwetter. Aus diesen Gründen ist eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht unerlässlich.

Amtshaftpflichtversicherung

Diese Haftpflicht ist speziell an Angestellte und Beamte im öffentlichen Dienst ausgerichtet. Denn diese Berufsgruppe ist besonderen Risiken ausgesetzt. Sie übernimmt Sach- und Personenschäden. Insbesondere Lehrer haben ein eine große Verantwortung zu tragen, beispielsweise bei Beaufsichtigung der Schüler oder bei Klassenfahrten. Hier ist es nicht selten dass kostspielige Schäden entstehen können. Aber auch leitende Angestellte sollten diese Versicherung abschließen. Bevor man sich für diese Versicherung jedoch entscheidet, sollte man abklären für welche Schäden, der Arbeitgeber aufkommt.

Wassersport-Haftpflicht

Wer ein Motorboot, ein Segelboot oder ein Jetski besitzt kommt an dieser Versicherung nicht vorbei. Sie übernimmt alle Schäden, die durch den Besitz und die Nutzung des Geräts zu Stande kommen können. Dazu gehören sowohl Sachschäden, als auch Personenschäden.