Finanzlexikon

Girokonto

Ein sogenanntes Girokonto ermöglicht in erster Linie den bargeldlosen Zahlungsverkehr. Schon zu mittelalterlichen Zeiten gab es derartige Systeme, die auf Gut- und Lastschriften basieren. Erst im 20. Jahrhundert wurde das Girokonto, wie es in der heutigen Form existiert, flächendeckend eingeführt. Ein solches Konto dient vor allem zur Verrechnung der laufenden Einzahlungen und Zahlungen wie zum Beispiel Löhne, Gehälter, Mietkosten oder Zinsen für Kredite und kann bei einem Kreditinstitut eröffnet werden. Girokonten gibt es sowohl für Privat- als auch für Geschäftskunden. Je nach kreditführendem Institut bietet ein solches Konto verschiedene Leistungen wie zum Beispiel Überweisungen, Bareinzahlungen und Barabhebungen, Lastschriften und sogar Aufträge für Wertpapiere an. Einem solchen Bankkonto wird in der Regel einen sogenannten Dispositionskredit eingeräumt. Die Zinsen für Kontoüberziehungen sind jedoch in den meisten Fällen sehr hoch, die Guthabenzinsen hingegen sehr niedrig. Darüber hinaus fallen mehrheitlich Gebühren für die Nutzung des Kontos und der Dienstleistungen wie zum Beispiel Überweisungen an.