Finanzlexikon

Guthabenkonto eröffnen: Das müssen Sie beachten

Mit einem negativem Schufa-Eintrag kann es sehr schwer werden ein normales Girokonto zu eröffnen. Da ist das Guthabenkonto für viele Menschen eine willkommene Alternative. Doch wie bei jeder anderen Kontoeröffnung gibt es auch hier einige Dinge, die man beachten sollte.

Das Konto für Jedermann

Aus der heutigen Zeit ist das Girokonto nicht mehr wegzudenken. Jeder von uns muss Rechnungen bezahlen. Sei es die Miete oder die Kartenzahlung an der Kasse. Ohne ein Bankkonto wäre dies alles nicht möglich. Damit Menschen, die kein Girokonto bekommen nicht benachteiligt werden, bieten die Banken und Sparkassen zusätzlich ein Guthabenkonto an. Wie es der Name schon vermuten lässt, wird dem Inhaber des Kontos von der Bank kein Dispokreditrahmen eingeräumt. Allerdings ist die Einzahlung und auch das Abheben von Bargeld nicht mit zusätzlichen Gebühren verbunden. Im Normalfall ist es so, dass die Inhaber eines Guthabenkontos zwar eine EC-Karte von der Bank ausgehändigt bekommen, das Privileg der Kreditkarte bleibt ihnen allerdings verwehrt.

Wirklich ein Konto für Jedermann?

Umgangssprachlich wird das Guthabenkonto auch als „Konto für Jedermann“ bezeichnet. Und so ist es auch wirklich. Die Banken müssen diese Form des Kontos jedem anbieten. Dies leitet sich allerdings nicht aus Gesetzen ab. Eine Selbstverpflichtung der Banken führt zu diesem Vorgehen. Nichtsdestortrotz kann es trotzdem vorkommen, dass ein Kreditinstitut es ablehnt einer Person ein soches Guthabenkonto zu eröffnen. Welche Gründe es dafür geben kann, nennt der Dachverband aller Kreditinstitute, die Deutsche Kreditwirtschaft.

  • Grund Nr. 1: Der Kunde besitzt bereits ein Girokonto.
  • Grund Nr. 2: Der Kunde missbraucht die Leistungen der Bank. Diese Sachlage ist vor allem dann gegeben, wenn es sich um gesetzeswidrige Transaktionen handelt wie Betrug oder Geldwäsche.
  • Grund Nr. 3: Wenn der Kunde falsche Angaben macht, die für das Vertrauensverhältnis zwischen ihm und der Bank von großer Wichtigkeit sind.
  • Grund Nr. 4: Belästigt oder bedroht der Bankkunde Mitarbeiter oder andere Kunden, so kann die Bank eine Kontoeröffnung verweigern.
  • Grund Nr. 5: Wenn der Zweck der Nutzung des Kontos nicht gegeben ist, weil das Konto beispielsweise blockiert wird durch Pfändungen oder über einen längeren Zeitraum (ein Jahr) ohne einen Umsatz geführt wird, so kann ebenfalls eine Kontoeröffnung verwehrt werden.
  • Grund Nr. 6: Ist es nicht sicher, dass die Bank die für die Führung und Nutzung des Kontos vereinbarten Gebühren erhält, dann kann es ebenfalls dazu kommen, dass der Kunde kein Guthabenkonto erhält.
  • Grund Nr. 7: Hält sich der Kunde schlichtweg nicht an die Vereinbarungen, so bleibt ihm die Nutzung eines solchen Kontos ebenfalls verwehrt.

Wird ein Kunde von einer Bank abgelehnt, ohne dass er dafür einen triftigen Grund sieht, so kann er sich an die Schiedsstellen des zuständigen Bankenverbandes richten, die den jeweiligen Fall sorgfältig überprüfen. Weitere Informationen finden Sie auch bei www.guthabenkonto24.net.

Guthabenkonto bei einer Bank

Bildquellenangabe: ©rundumkiel.de / pixelio.de

Rettung durch das P-Konto

Wenn Sie sich die sieben Gründe gut durchgelesen haben, dann ist Ihnen sicherlich ein problematischer Punkt aufgefallen. Die Sache mit der Pfändung bei Grund Nr. 5. Das Einkommen wird sofort gepfändet, ein Zahlungsverkehr bleibt aus und die Folge ist klar: Der Verlust des Guthabenkontos. Gesetzlich steht aber jedem ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto (P-Konto) zu. Hierbei darf das eingehende Einkommen höchstens bis zu einem Betrag von 1028,89 Euro gepfändet werden. Ist dieser Kontostand erreicht, darf nicht mehr gepfändet werden. Personen, die einer Unterhaltspflicht nachkommen müssen, haben sogar höhere Freibeträge für ihre P-Konten. Sind Sie sich sicher, dass es auf ihrem Guthabenkonto bald eine Pfändung geben wird, so sollten Sie schnellstmöglich ihr Konto in ein solches P-Konto umwandeln, damit Sie es nicht verlieren.

Gebühren gibt es auch

Das Führen eines Guthabenkontos ist im Normalfall natürlich auch mit Gebühren verbunden. In welcher Höhe diese anfallen, ist alleine Sache der Kreditinstitute und von daher auch bei jeder Bank unterschiedlich. Bei den meisten Sparkassen gilt derselbe Gebührensatz wie bei einem normalen Girokonto. Allerdings ist es in vielen Fällen so, dass die zu entrichtenden Gebühren über dem Wert liegen, die ein Kunde für ein Girokonto zahlen muss.