Finanzlexikon

Kapitaldienstfähigkeit

Unter der Kapitaldienstfähigkeit versteht man die Angabe, inwieweit ein Kreditnehmer, Privatperson oder Firma, in der Lage ist, aus dem laufenden Einkommen einen Finanzkredit zurückzahlen zu können. Dieser umfasst den Betrag zur Tilgung und die Zinsen sowie Bearbeitungsgebühren. Zur Ermittlung der Dienstfähigkeit werden alle Einkommensarten den Zahlungsverpflichtungen gegenübergestellt. Die Haushaltsrechnung, auch Einnahmen-Ausgabenrechnung genannt, zeigt, ob die laufenden Einnahmen aus Arbeitsverhältnissen, Renten sowie Einnahmen aus der Unternehmenstätigkeit alle Belastungen durch den Kredit abdecken würden. Die kreditvergebende Bank verlangt dazu eine Auflistung der Einkommensverhältnisse sowie die Benennung sämtlicher Ausgaben. Daraus wird das frei zur Verfügung stehende Einkommen zur Kreditrückzahlung errechnet. Dieses Verfahren nutzt jeder Kreditgeber vor der Vergabe eines Kredites. Ist die Kapitaldienstfähigkeit zu gering, wird die Bank keinen Kredit gewähren, da die Rückzahlungsfähigkeit auf eine festgelegte Laufzeit nicht gewährleistet wird.