Finanzlexikon

Kreditvertrag

Ein Kreditvertrag bezeichnet den Vertrag zwischen Kreditnehmer und Kreditinstitut, welcher bei der Gewährung eines Kredites zustande kommt. Der Kreditvertrag muss im Wesentlichen 6 Punkte enthalten:
1. Kreditart und Kreditbetrag
2. Kreditzinsen undKosten
3. Kreditlaufzeit und Tilgung
4. Kreditsicherheiten
5. Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse
6. Sonstige Vereinbarungen
Zu diesen Punkten gehören zum Beispiel eventuelle Bürgen, wie der Kredit zurückgezahlt wird oder auch monatliches Einkommen und eventuelle Absicherungen. Dies sind die Punkte, die vom Gesetz her vorgeschrieben sind und in jedem Vertrag deutlich enthalten sein müssen. Darüber hinaus kann der Vertrag allerdings durchaus noch weitere Punkte enthalten, dem Kreditinstitut sind da keine Grenzen gesetzt. Den Vertrag über den Kredit kann man bei bestimmten Voraussetzungen kündigen, er kann allerdings auch direkt nach Abschluss als ungültig erklärt werden. Der Vertrag muss nicht unbedingt in schriftlicher Form aufgesetzt werden.