Finanzlexikon

Kreditwürdigkeit

Als Kreditwürdigkeit bezeichnet man die Einstufung des Kreditgebers, über den potenziellen Kreditnehmer, über die Zahlungswilligkeit und die wirtschaftliche Rückzahlungsfähigkeit. Im lateinischen wird die Kreditwürdigkeit auch als „Bonität“ bezeichnet.
Dabei spielen die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers eine ausschlaggebende Rolle. Kreditwürdigkeit bedeutet ein geregeltes Einkommen zu haben und stets gewährleisten zu können, dass der Kreditgeber seine, vertraglich vereinbarten, Kreditrückzahlungen wie im Kreditvertrag unterschrieben bekommt. Darüber entscheiden aber nicht nur die beruflichen Kompetenzen eines Kreditnehmers, sondern auch die persönlichen Besitze. So sprechen auch Sicherheiten wie zum Beispiel ein Eigenheim oder ein abbezahltes Auto für die Würdigkeit des Kreditnehmers.
Sollte ein potenzieller Kreditnehmer mangelhafte Merkmale aufweisen, zum Beispiel keinen Beruf ausüben oder keine Sicherheiten besitzen, so kann er stets als nicht Kreditwürdig eingestuft werden. Demnach wird man ihm höchstwahrscheinlich keinen Kredit anbieten können, da dem Kreditgeber somit die Sicherheit auf die Rückzahlungsfähigkeit nicht gewährleistet werden kann.