Finanzlexikon

PkV für Beamte

Eine PkV für Beamte ist eine vorteilhafte Wahl gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung. Wenn Sie Beamter sind, besteht für Sie keine Pflichtversicherung bei der gesetzlichen Krankenversicherung. So können Sie frei zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung und einer PkV für Beamte wählen. Wählen Sie die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung hat das den Nachteil, dass Sie als Selbständiger eingestuft werden. Somit müssen Sie automatisch eine hohe Beitragszahlung in Kauf nehmen. Eine Einstufung in eine Beitragsklasse nach der Höhe Ihres Gehalts ist nicht möglich. Zudem gewährt Ihr Dienstherr im Rahmen seiner Fürsorgepflicht eine finanzielle Beihilfe. Diese gewährt er Ihnen, um Sie bei der Bewältigung Ihrer Krankheitskosten zu unterstützen. Diese Beihilfeleistung erhalten Sie von Ihrem Dienstherrn dabei nur, wenn Sie Mitglied in einer PkV für Beamte sind. Sind Sie in einer gesetzlichen Versicherung, zahlt Ihr Dienstherr diese Beihilfe nicht und Sie müssen Ihre gesamten Kosten selbst aufbringen.

Die Beihilfeleistung Ihres Dienstherrn und die PkV für Beamte sind Ihr Komplettpaket

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Wenn Sie als Beamter bei einer Institution der Bundesregierung beschäftigt sind, wird Ihnen die Beihilfe nach bestimmten Maßgaben gezahlt, die in der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) festgelegt worden sind. Sind Sie als Beamter in einer Einrichtung des Landes oder der Kommune beschäftigt, dann sind für Sie die Beihilferegelungen Ihres Bundeslandes maßgebend. Die einzelnen Bundesländer haben eigene Beihilferichtlinien erlassen, die sich mehr oder minder von den Vorschriften der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) unterscheiden. Daher ist es möglich, dass es in Ihrem Bundesland abweichende Erstattungsrichtlinien gibt. Beihilfeberechtigt sind dabei Beamte, Versorgungsempfänger und frühere Beamte, die eine Zuwendung als Dienstbezüge erhalten. Beihilfeberechtigt sind ebenso Personen, die ein Ruhegehalt, Witwen- oder Witwergeld oder auch Waisengeld beziehen. Zusätzlich berücksichtigungsfähig sind auch Ehepartner und Lebensgefährten, wenn das gemeinsame Einkommen von derzeit 17.000 Euro nicht überschritten wird. Auch Kinder, sofern diese im Familienzuschlag eingeschlossen worden sind, sind zu berücksichtigen. Von der Beihilfestelle werden die Aufwendungen für ärztliche Leistungen und Heilpraktikertätigkeiten nach entsprechend festgelegten Bestimmungen erstattet. Das gilt auch für zahnärztliche Aufwendungen, kieferorthopädische Leistungen und die finanziellen Aufwendungen für psychotherapeutische und psychologische Leistungen. Durch die Beihilfe werden ebenso anteilig die Aufwendungen für Arzneimittel, Verbandstoffe und Heilmittel übernommen. Erstattungsfähig sind die allgemeinen Krankenhausleistungen und auch anteilig eine gesonderte Unterbringung in einem Ein- oder auch Zweibettzimmer. Ihre eigenen finanziellen Aufwendungen werden unter Vorlage von Rechnungen und Belegen von der Beihilfestelle auf gesonderten Antrag erstattet. Die Höhe der Erstattung richtet sich nach den erlassenen Gesetzen des Bundes und der Länder. Diese Höhe differiert dabei in einem Bereich von 50 bis etwa 80 %.

Die verbleibenden Kosten durch die PkV für Beamte versichern

Durch diese finanziellen Zuwendungen der Beihilfe müssen Sie nun ausschließlich die verbleibenden Kosten durch die PkV für Beamte absichern. Das macht die PkV für Beamte so attraktiv. Es ist nun möglich, sich vollumfassend in einer privaten Krankenversicherung zu einem günstigen Beitrag zu versichern. Bei der Ermittlung Ihres Beitrags unterscheidet die PkV für Beamte nicht nach der Höhe Ihrer Dienstbezüge, sondern nimmt sie ausschließlich Ihren Gesundheitszustand und Ihr Alter zur Grundlage ihrer Berechnung. Dadurch erzielen Sie zusätzlich geringere Beiträge als bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Bei der PkV für Beamte können Sie unterschiedliche Tarife wählen. Diese bestimmen über die Ihnen gewährte Erstattung ärztlicher Kosten und Pflegeleistungen durch die PkV für Beamte. So können Sie die Kostenerstattung ärztlicher Leistungen und Heilmittel selbst bestimmen. Sie entscheiden nach Ihren eigenen Bedürfnissen, welche ambulanten und stationären Leistungen Sie benötigen und versichern möchten. Sie können in unterschiedlichen Tarifen die Kosten einer Chefarztbehandlung oder eines Einbett-oder Zweibettzimmers, die Kostenerstattung von alternativen Heilverfahren oder auch unterschiedliche Erstattungsmöglichkeiten bei Zahnersatz oder kieferorthopädischen Maßnahmen wählen. Die PkV für Beamte bietet weiterhin Ergänzungstarife an, die Ihnen Aufwendungen, die von der Beihilfe nicht gedeckt werden, erstatten. Das können zum Beispiel Wahlleistungen in Krankenhäusern wie Unterbringungskosten in Ein- oder Zweibettzimmern oder Chefarztbehandlungen sein. Somit wird es möglich, eventuelle Deckungslücken zu schließen und Ihnen keine finanziellen Nachteile in Ihrer ärztlichen Versorgung entstehen zu lassen.