Finanzlexikon

Prozessfinanzierung durch Dritte

Eine Möglichkeit, die eigenen finanziellen Mittel im Falle einer juristischen Auseinandersetzung zu schonen, ist die Prozesskostenfinanzierung durch Dritte.

Die Prozesskostenfinanzierung wurde 1998 als Finanzdienstleistung von Foris Prozessfinanzierung ins Leben gerufen und hat sich als wichtiges Instrument des Risikomanagements unter den 13 im Markt anzutreffenden Wettbewerber einen guten Namen gemacht.

Wenn es im Privat- oder Berufsleben um das Recht oder um viel Geld geht sind gerichtliche Auseinandersetzungen oft nicht zu vermeiden. Jeder, der einen Zivilprozess anstrebt, muss sich darüber im Klaren sein, das dieses Unterfangen bei einer Niederlage kostspielig werden kann. Nach § 91 (1) S. 1 ZPO hat die Partei, die den Prozess verliert, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Je nach Höhe des Streitwertes kann es bei einer Prozessniederlage nach mehreren Instanzen zu sehr hohen Prozesskosten führen, die für den Unterlegenen zum finanziellen Ruin führen kann. Der Kläger hat oft bei guten Erfolgsaussichten keine Garantie dafür, dass er seinen Prozess gewinnt. Dieses Prozesskostenrisiko führt bei den Klägern häufig dazu, dass die gerichtliche Durchsetzung der Ansprüche gescheut wird. Eine gute Möglichkeit das Risiko zu minimieren bieten die im deutschen Markt operierenden 14 Prozessfinanzierer.

Prüfung der Erfolgsaussichten des Falls

Im Gegensatz zur Prozesskostenfinanzierung besteht die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe. Zur Gewährung dieser Leistung muss bei Gericht ein Antrag gestellt werden. Der Antragsteller muss glaubhaft machen, dass er wegen zu geringem Einkommens allein nicht in der Lage ist, die Kosten für den Prozess zu tragen. Um Prozesskostenhilfe zu bekommen, muss das Verfahren für die Partei, die den Antrag gestellt hat, Aussichten auf Erfolg haben.

Die Foris Prozessfinanzierung übernimmt nach einer Prüfung der Erfolgsaussichten des Falls die Finanzierung des gesamten Rechtsstreites. Voraussetzung ist somit eine hinreichende Erfolgsaussicht und die Bonität des Anspruchsgegners. Die Foris Prozessfinanzierung tritt nach Prüfung der Sachlage zur Finanzierung eines Prozesses für den Kläger ein, wenn der Streitwert mindestens 200.000€ beträgt. Wenn eine besonders aussichtsreiche Chance besteht, den Prozess zu gewinnen, kommt auch bei einem geringeren Streitwert die Prozessfinanzierung durch Foris in Frage. Die Konditionen der Prozessfinanzierer variieren sehr stark. Der Finanzdienstleister Foris Prozessfinanzierung erhält im Gegenzug im Erfolgsfall einen Teil des erzielten Erlöses. Die Höhe der Erfolgsbeteiligung fängt bei Foris Prozessfinanzierung bei 10% an und ist abhängig vom Einzelfall. Bei den Wettbewerbern ist die Erfolgsbeteiligung nach Streitwert gestaffelt. Bei 50.000,-€ Streitwert sind es z.B. 50% und bei 200.000,-€ 20% des Erlöses.

Finanzierung auf bestimmte Rechtsgebiete beschränkt

Jeder, der in einen kostspieligen Rechtsstreit verwickelt wird, sollte mit einem Anwalt besprechen, ob im konkreten Fall die Prozessfinanzierung zweckmäßig ist. Bevor ein Vertrag mit Foris Prozessfinanzierung abgeschlossen wird, sollten die Fragen geklärt werden, ob die Finanzierung auf bestimmte Rechtsgebiete beschränkt ist. „Wie hoch muss der Streitwert sein, damit eine Finanzierung in Frage kommt und was bekommt der Finanzdienstleister im Erfolgsfall“ sind häufig gestellte Fragen der Ratsuchenden. Ob es Angebote für Kunden gibt, die bereits mit einem Anwalt ein Erfolgshonorar ausgehandelt haben muss ebenfalls geklärt werden. Hat der Mandant das Risiko der eigenen Anwaltskosten bereits über eine Erfolgshonorarvereinbarung abgedeckt, verringert sich die Erlösbeteiligung bei einem Wettbewerber von Foris Prozessfinanzierung. Abhängig vom Risiko sinkt auch die die Erlösbeteiligung, die Foris verlangt. Auch andere Unternehmen sehen in solch einem Fall hinsichtlich der Höhe der Erlösbeteiligung Verhandlungsspielraum.