Finanzlexikon

Steuererklärung 2012 – Einsparpotentiale jetzt nutzen

Für viele Bürgerinnen und Bürger steht die Abgabe der Steuererklärung bis zum 31. Mai 2013 an. Wer zur Steuererklärung verpflichtet ist, sollte die Frist des Finanzamtes daher einhalten. Sonst drohen teure Zuschläge. Nach der Umstellung auf die elektronische Steuererklärung hat sich auch inhaltlich einiges für das vergangene Jahr geändert. Dabei ist es durchaus möglich, mit den richtigen Steuertipps Rückzahlungen vom Finanzamt zu erwarten.

Die Grundlagen auf einen Blick

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Der Stichtag zum 31. Mai ist leider für viele ein Anlass, den Termin möglichst lange hinauszuschieben. Experten empfehlen jedoch, die Steuererklärung so früh wie möglich abzugeben. Ab Juni kann das Finanzamt nämlich mit Erklärungen regelrecht überflutet werden und die Bearbeitungszeiten können sich bis zum Herbst hinauszögern. Eine Rückzahlung kann dagegen bereits zu Jahresbeginn sinnvoll genutzt werden. Jede noch so kleine Rechnung sollte für die Steuererklärung 2012 schnell noch aus den Schubladen oder Aktenordnern gesammelt werden, damit sie auf eine Absetzbarkeit überprüft werden kann.

Steuerspartipps für Dienstleistungen oder Finanzen

Es ist möglich, dass nach einem Umzug die eigenen Kinder in den Nachhilfeunterricht gehen müssen. Nur selten werden diese Ausgaben dabei dem Finanzamt angegeben. Diese Sonderausgaben können ebenso in Anteilen berücksichtigt werden. Die Kinderbetreuung in Kindertagesstätten hat sich daneben steuerlich vereinfacht. Die Ausgaben sind absetzbar. Oftmals muss aber auch fremde Hilfe im Haushalt mit anpacken. Wenn Handwerker im Haushalt arbeiten, nutzen jedoch nur wenige Bürgerinnen und Bürger die Handwerkerrechnungen zur Absetzung beim Finanzamt. Hier können anteilig Ausgaben bis zu 20 Prozent Berücksichtigung finden. Im Finanzmarkt gibt es ebenfalls Einsparpotential. Anleger können Verluste mit Kapitalerträgen verrechnen. Leider gelten hier jedoch besonders strenge Fristen. Wer den Stichtag bis zum 15. Dezember versäumt hat, hat bei der Steuererklärung das Nachsehen. Vorsicht gilt für Anleger in ausländischen Fonds. Hier kann es schnell einmal zu einem Wechsel des Depots kommen. Ohne Eigeninitiative kann die Anlage mehrfach steuerlich angerechnet werden. Daher lohnt sich hier eine eingehende Beratung, wenn Wechsel unter dem Jahr stattfinden. Steuerexperten über steuerkiste.de sind ebenso für diese Steuerfallen ansprechbar.

Steuerspartipps für Computer, Arbeitszimmer & Co.

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Wer sich einen neuen Computer zugelegt hat, sich Berufskleidung oder Bücher für seine Weiterbildung kaufen musste, kann die Beträge pauschal als so genannte Werbungskosten anrechnen lassen. Das Finanzamt erkennt hierbei einen Betrag bis zu 1.000 Euro an. In diesem Rahmen kann es auch sinnvoll sein, für Heimarbeiter ihr Arbeitszimmer genau unter die Lupe zu nehmen. Hier können sich durchaus Einsparpotentiale ergeben, wenn der Raum beruflich genutzt wird. Zudem ist es möglich, anfallende Ausgaben für einen Wechsel des Arbeitsplatzes geltend zu machen. Dazu zählen Ausgaben, die mit der Bewerbung verbunden sind. Das Finanzamt erkennt diese Ausgaben auch an, wenn eine Bewerbung nicht zum Erfolg geführt hat. Einsparpotentiale ergeben sich auch für Heimarbeiter, die ihre Telefonate von zu Hause aus anteilig führen müssen. In manchen Fällen ist es zwar nicht möglich, hohe Beträge dafür anzusetzen, aber immerhin lassen sich so über das Jahr sicherlich über 150 Euro einsparen. Und wenn jemand im Jahr 2012 während einer Dienstfahrt einen Unfall hatte, können nicht erstattete Ausgaben abgesetzt werden.

Wer ist zur Steuererklärung verpflichtet?

Grundsätzlich sind Arbeitnehmer zur Abgabe verpflichtet, die so genannte Freibeträge geltend machen möchten. Vorsicht: Auch hier hat es 2013 Änderungen gegeben. Die Lohnsteuerkarte ist ab Jahresbeginn ebenfalls elektronisch und die Freibeträge müssen gegeben falls erneut beantragt werden. Daneben müssen auch in Rente lebende Bürgerinnen und Bürger eine Erklärung abgeben, wenn sie Nebenjobs ausüben. Gleiches gilt für Empfänger von Mieteinnahmen oder dem Elterngeld.