Finanzlexikon

Anschlussfinanzierung

Was ist eine Anschlussfinanzierung?

Unter Anschlussfinanzierung versteht man in der Regel die Neufestsetzung der Zins- und Rückzahlungsbedingungen für eine Immobilienfinanzierung nach Ablauf der vereinbarten Zinsbindungsfrist.

Wenn die Festschreibung eines ursprünglich vereinbarten Zinssatzes für ein Baudarlehen abgelaufen ist, ist es Zeit, einen neuen Zinssatz zu verhandeln. Man sollte dabei nicht blindlings das Angebot des bisherigen Darlehensgebers annehmen, sondern sich über gegenwärtige Zinssätze informieren und gegebenenfalls auch Angebote von anderen Finanzinstituten einholen. Ein Bankwechsel zur Anschlussfinanzierung ist unkompliziert. Die Kosten für die Grundbuchumschreibung der Hypothek werden bei einem günstigeren Zinssatz schnell ausgeglichen.

Eine gute Beratung kann sich bei einer Anschlussfinanzierung besonders auszahlen. Auch kleine Unterschiede im neu festgesetzten Zinssatz summieren sich über die oft noch langjährige Restlaufzeit zu einem nennenswerten Betrag. Besonders sollte man beachten, dass sich durch bisher geleistete Abzahlungen und einer möglichen zwischenzeitlichen Werterhöhung der Immobilie eine zweite Hypothek durchaus in eine erste Hypothek verwandelt haben kann. Dies sollte bei der Festsetzung des neuen Zinssatzes unbedingt berücksichtigt werden.

Eine Anschlussfinanzierung ist die Zeit, evtl. auch über eine Anpassung der monatlichen Tilgungszahlen zu verhandeln. Man sollte dabei jedoch beachten, dass eine Vermindung der Tilgungsrate selbstverständlich eine Verlängerung der Darlehenslaufzeit bedeutet.

In manchen Fällen wurde schon bei der ursprünglichen Darlehensgewährung zwischen Darlehensnehmer und Finanzierungsinstitut ein Vertrag für ein Forward Darlehen abgeschlossen. Ein Forward Darlehen ist ein Tilgungsdarlehen genau wie das ursprüngliche Hypothekendarlehen, das aber erst nach Ablauf der Zinsbindung zum Tragen kommt. Es wird vereinbart, um günstige Zinsbedingungen bei der ursprünglichen Finanzierung auf lange Zeit hin zu sichern. Die Zinsbindungsfrist für ein Forward Darlehen beginnt entweder bei der Auszahlung des ursprünglichen Darlehens oder nach Ablauf der ursprünglichen Zinsbindungsfrist.