Finanzlexikon

Kapitaldienst

Als Kapitaldienst wird die gesamte finanzielle Belastung eines Kreditnehmers bezeichnet. Er bezeichnet die Fähigkeit des Kreditnehmers, die geliehene Geldsumme zurückzahlen zu können. Zu der finanziellen Last durch den Kredit gehören Nebenkosten, Zinsen und Tilgungen, die für den aufgenommenen Kredit gezahlt werden müssen. Nebenkosten sind beispielsweise die Bearbeitungsgebühren. Der Kreditnehmer kann eine Privatperson oder ein Unternehmen sein. Vor der Kreditvergabe wird geprüft, ob der Kreditnehmer in der Lage ist, den Dienst zu erbringen. Dazu werden die Einnahmen und sämtliche Ausgaben sowie Zahlungsverpflichtungen gegenübergestellt. Die daraus resultierende Differenz kann für die Kreditrückzahlung, also für den Kapitaldienst, genutzt werden. Das ist die Bemessung der Kapitaldienstfähigkeit des Kreditnehmers. Auch werden Sicherheiten für den Kredit berücksichtigt. Der Kapitaldienst sollte nie das Limit überschreiten, wo zur Abzahlung des Kredites nur noch auf bestehendes Vermögen oder fremde Finanzmittel zurückgegriffen werden kann.