Finanzlexikon

Kreditkosten

Kreditkosten sind zu zahlen, wenn man einen Kredit (Konsumentenkredit / früher Verbraucherkredit) aufgenommen hat. Diese Kosten setzen sich aus Zinsen, Provisionen, Auslagen nur solche, die auch tatsächlich entstanden sind, wie Telefon- und Portokosten und Nebenkosten (zum Beispiel eine Bearbeitungsgebühr) zusammen. Wird zur Absicherung des Kreditvertrages eine Restschuldversicherung abgeschlossen, gehören auch die monatlichen Beiträge zu den Kreditkosten.

Die Kreditkosten müssen laut BGB § 492 schriftlich im Kreditvertrag ausgewiesen werden. Die früher von den Banken eingenommene sogenannte Kreditsteuer ist seit Januar 2011 hinfällig. Für Überziehungskredite fallen außer den Zinsen keine weiteren Kosten an.

Die Gebühren werden in der Regel von dem Kredit direkt mit der Auszahlung verrechnet, sodass häufig ein kleinerer Betrag ausgezahlt wird, als die beantragte und bewilligte Kreditsumme. Vorabkosten sind bei Konsumentenkrediten nicht zu zahlen. Werden diese dennoch verlangt, sollte man von derartigen Kreditverträgen Abstand nehmen.