Finanzlexikon

Laufzeit

Eine Kreditlaufzeit ist die Laufzeit, welche in einem Kreditvertrag zwischen beiden Parteien, sprich der Kreditgeber sowie der Kreditnehmer, vereinbart haben. Während der vereinbarten Kreditlaufzeit (es ist wichtig, wie die Vertragsgestaltung strukturiert wurde) hat der Kreditnehmer die Pflicht den, vom Kreditgeber geliehene, Gesamtbetrag plus die vereinbarten Zinsen zu tilgen. Die Kreditlaufzeit kann mannigfach ausgewählt werden. Es hängt in der Regel entweder von der Höhe des Kreditbetrages oder von dem Verwendungszweck ab.

Die Kreditlaufzeiten werden von kurzfristigen, mittelfristigen bis zu langfristigen Laufzeiten unterschieden. Eine kurzfristige Laufzeit ist in der Regel eine Vereinbarung bis zu einem Jahr. D.h. Konsumkredite oder andere Kreditarten, welche nur zur Überbrückung der finanziellen Engpässe dienen, passen gerade in dieser Einordnung.

Sobald die Kreditlaufzeit von einem Jahr bis fünf Jahren beträgt, wird dieser als mittelfristiger Kredit genannt. In dieser Kategorie passt ebenfalls der Konsumkredit, wie zum Beispiel bei Autokrediten, bei unterschiedlichen Investitionskrediten usw.

Als langfristiger Kredit ist nur dann die Rede, wenn eine Vereinbarung der Laufzeit über fünf Jahren getroffen wurde. In der Regel sind das Immobilienfinanzierungen, bei denen bekanntermaßen die Kreditlaufzeit bis 30 Jahre betragen können.