Finanzlexikon

Legitimationsprüfung

Das Wort Legitimation stammt aus dem Lateinischen (lex, legis) und bedeutet übersetzt „Gesetz“ oder „Rechtfertigung“.

Eine Legitimationsprüfung hat den Zweck, dass die (Personalien | Identitäten) zum Beispiel bei der Kontoeröffnung oder einem Kreditantrag (mittels | per) Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheid (überprüft | kontrolliert) werden.

Erfolgt ein Kreditantrag oder eine Kontoeröffnung über das Internet, wird der Antragsteller sofort mittels einem eigens davor vorgesehenen Formular (aufgefordert | angewiesen) eine Legitimation vorzunehmen.

In der Regel (geschieht |erfolgt) dies durch Vorlage des Personalausweises oder des Reisepasses an einem (Schalter | Postschalter) bei der Deutschen Post. Ein (Bediensteter | Angestellter) (sichtet | überprüft) die persönlichen Daten. Nach dieser Legitimationsprüfung erfolgt der kostenlose Versand der Legitimation zurück an den Kreditvermittler bzw. die Online-Directbank.

Bei Kontoeröffnungen und Geldanlagen sind die Banken zusätzlich auf die steuerliche TIN des Kunden angewiesen, um den Zinsverordnungen der EU gerecht zu werden.