Finanzlexikon

Nennbetrag

Der Begriff Nennbetrag oder Nennwert bezeichnet den jeweiligen Wert eines Zahlungsmittels, wobei es sich um Geldscheine, Geldmünzen oder Wertpapiere handeln kann. Bei Wertpapieren wird der Nennwert aufgedruckt. Der Wert des Zahlungsmittels wird in Deutschland durch die Zentralbank bestimmt.
In anderen Ländern sind bestimmte Nationalbanken für die Festlegung des Zahlungswertes zuständig.

Um den Wert der unterschiedlichen Zahlungsmittel, die im Umlauf sind abzusichern, werden die geltenden Werte der Zahlungsmittel in einem sogenannten Nennwertsystem sichergestellt.
Trotzdem kann es vorkommen, dass der geltende Nennwert beim Ankauf oder Verkauf von Geldmünzen, Geldscheinen oder auch Aktien niedriger oder höher ausfallen kann, als der aufgedruckte Wert auf dem Zahlungsmittel.

Der Nennwert drückt bei den Aktien den Wert aus, den die Aktiengesellschaft dem Aktionär schuldet.
Als weiterer Begriff für Nennbetrag kann auch der Nominalwert genutzt werden.