Finanzlexikon

Optionsscheine

1 (21)Die klassische Form verbriefter Termingeschäfte stellen Optionsscheine dar. Optionsscheine können, je nach Emittent, verschiedenen Namen führen, auch wenn die Ausstattung mit anderen vergleichbar ist. Auch kann die Ausgestaltung der Optionsscheine unterschiedlich sein, auch wenn sie eine gleiche oder ähnlich Produktbeschreibung haben. Optionsscheine spielen neben einigen Zertifikaten eine bedeutende Rolle; auch sind einige Zertifikate in ihrer Funktionsweise den Optionsscheinen sehr ähnlich gestaltet.

Optionsscheine werden auch „warrants“ genannt. Sie verbriefen üblicherweise das Recht, jedoch nicht die Pflicht, eine bestimmte Menge zu kaufen oder verkaufen. Call-Optionsscheine werden in der Erwartung gekauft, dass der Preis steigt; Put-Optionsscheine, dass der Preis sinkt.

Grundlagen

Aktien, Währungen, Rohstoffe, Indices und Anleihen kommen als Basis für Optionsscheine infrage. Der im Voraus festgelegte Preis bildet den Basispreis. Sehen die Bedingungen des Emittenten beim Verkauf einen Barausgleich vor, ist der Basispreis die Grundlage, mit der die Differenz zwischen Basispreis und Verkaufspreis berechnet wird.

Die Emissionsbedingungen können anstelle der Lieferung oder des Bezugs des Basiswertes der Optionsscheine bei Ausübung des Optionsrechts einen geldlichen Ausgleich bestimmen. Diese Bestimmungen kommen dann zum Einsatz, wenn es unmöglich ist, den Basiswert zu übertragen wie beispielsweise beim Index.

Bei einem geldlichen Ausgleich wird der Differenzbetrag zwischen dem aktuellen Marktwert und dem vereinbarten Preis ermittelt und an den Inhaber der Optionsscheine ausbezahlt. Eine Erwerb oder eine Veräußerung des Basiswertes findet nicht statt.

Laufzeit

Die Laufzeit ist der Zeitraum, der an dem Tag der Begebung beginnt und am Ende des Optionsrechts erlischt. Üblicherweise enden einige Tage vorher der Handel sowie die Ausübung des Optionsrechts.

Funktionsweise

Zu den wichtigsten Grundzügen gehört die Hebelwirkung. Der Käufer von Optionsscheinen und das in diesen verbriefte Recht muss den Preis bezahlen, der sich hauptsächlich aus Angebot und Nachfrage ergibt. Dabei ist der Kaufpreis eng mit dem Basiswert verbunden, wobei der Basiswert in der Regel höher als der Kaufpreis angesiedelt ist. Die Folge ist eine Preisveränderung beim Basiswert, die sogenannte Hebelwirkung oder der Leverage-Effekt. Als Inhaber von Optionsscheinen nimmt man an den Kursgewinnen überdurchschnittlich teil, aber auch an den Kursverlusten des Basiswertes.

Break-even-Punkt

Der sogenannte Break-even-Punkt fällt in den Bereich Bewertungskriterien und Preisbildungsfaktoren. Dieser Punkt eines Optionsscheins lässt sich an einem vorgegebenen Kurs des Basiswertes festmachen. Der Basiswert muss diesen Kurs erreichen, damit eine Ausübung des Optionsscheins verlustfrei möglich ist.

Der vorgegebene Kurs entspricht nicht dem Basispreis, sondern liegt bei Put-Optionsscheinen unter dem Kurs; bei Call-Optionsscheine über dem Kurs. Der Break-even-Punkt hat nur dann für die Ermittlung der Gewinnschwelle Bedeutung, wenn der Anleger beabsichtigt, sein Optionsrecht auszuüben.