Finanzlexikon

Tilgungsverrechnung

Bei einer Tilgung wird meist in festen Rhythmen durch den Schuldner Geld an den Gläubiger zurückgezahlt. Meist wird die Dauer, die höhe der Raten und die Zahlungstermine bei der Darlehensaufnahme festgelegt. Eine spezielle Klausel beschreibt die Tilgungsverrechnung. Hierbei wird festgelegt, wann die eingegangenen Tilgungen mit dem Gesamtdarlehen verrechnet werden. Häufig wird die taggenaue Verrechnung angewendet. Es gibt aber auch die Möglichkeit, eine Tilgungsverrechnung monatlich oder auch vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich durchzuführen. Problematisch ist jedoch, wenn die Zeiträume zwischen Zahlungseingang und Tilgungsverrechnung sehr lange sind. Denn für den Kredit oder das Darlehen werden laufende Zinsen gezahlt, die natürlich auch von der Höhe der Restschuld abhängig sind. Daher ist eine tägliche Verrechnung, also die direkte Verrechnung nach Zahlungseingang, für den Schuldner lohnender. Jedoch ist dieses Modell bei regelmäßigen Tilgungsleistungen leicht durchzuführen, werden Sonderzahlungen geleistet oder wird die Restschuld abbezahlt, dann fließt dies häufig erst zu einem späteren Zeitpunkt in die Verrechnung der Tilgungen ein.