Finanzlexikon

Vorfälligkeitsentschädigung

Die Vorfälligkeitsentschädigung spielt im Kontext von Darlehen mit fixer Zinsfestschreibung eine wichtige Rolle. Hierunter wird die Rückführung des Entgelts eines Kredits verstanden, wenn der Kunde denselben kündigt. Falls der Kreditnehmer gegen vertragliche Pflichten verstößt, hat das Geldinstitut einen Schadensersatzanspruch. Auf diese Weise will die Bank etwaige finanzielle Einbußen decken.

Wenn die Zinsfestschreibung über zehn Jahre erfolgt, kann man das Darlehen nach Ablauf dieser Frist ohne Vorfälligkeitsentschädigung kündigen. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, vorzeitige Kündigungen im Voraus vertraglich festzulegen.
Sollte es zu einer einvernehmlichen Vertragsauflösung kommen, kann die Bank zur Gänze auf die Rückzahlung der Vorfälligkeitsentschädigung verzichten. Jene Regelung kommt allerdings nur dann zur Anwendung, wenn das entsprechende Institut keinen finanziellen Schaden erleidet. Dies wird beispielsweise durch die Fortführung eines Kredits unter geänderten Konditionen erreicht.
Wenn der Kunde sein Bauspardarlehen kündigt, wird die VFE ebenfalls nicht verrechnet. Laut den Allgemeinen Bausparbedingungen muss man, in diesem Fall, keine Fristen berücksichtigen.
Wird ein Verbraucherdarlehen gekündigt, muss maximal 1% der Restschuld beglichen werden.