Finanzlexikon

Vorzeitige Tilgung

Die „Vorzeitige Tilgung“ ist ein Begriff aus der Finanzbranche. Dabei wird eine Restschuld, die etwa nach der Aufnahme eines Kredites entstanden ist, nicht in Form von einzelnen Raten beglichen, sondern vorzeitig abbezahlt. Statt also weiter die vorgesehenen Raten für das erhaltene Darlehen abzubezahlen, wird eine Summe, die über eine Rate hinausgeht, entrichtet. Dadurch ist die geliehene Summe schneller zurückgezahlt und die Laufzeit der Zinszahlungen verkürzt sich, denn es fallen danach keine verbleibenden Raten mit Zinsen mehr an. Aus diesem Grund werden auch teilweise Vorfälligkeitsentschädigungen verlangt, d.h. der Kunde muss z.B. der Bank eine bestimmte Summe als Entschädigung für die entgangenen Zinsen zahlen. Die Höhe dieser „Auslösesummen“ wird meist vorher vertraglich festgelegt. Die Vorzeitige Tilgung spielt auch bei Umschuldungen eine Rolle oder wenn Folgeverträge für Kredite geschlossen werden.