Finanzlexikon

Insolvenz: Ende oder Neustart?

Die Insolvenz gilt grundsätzlich als Schreckgespenst einer jeden Unternehmung. Ist sie erst einmal eingetreten, bietet sie jedoch auch neue Chancen. Dabei spielt der Insolvenzverwalter eine wichtige Rolle, ebenso wie die Ursachen der Insolvenz und das wirtschaftliche Umfeld. In vielen Fällen ist sogar eine dauerhafte Fortführung des Geschäftsbetriebes möglich, verbunden mit einer Gesundung des Unternehmens, das somit wieder zum profitablen Betrieb wird. Doch bis dahin ist es mitunter ein langer Weg mit vielen Fragezeichen.

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Den Schaden minimieren

Trotz vieler Fallbeispiele mit positiver Wende steht bei jeder Insolvenz zunächst ein Ziel ganz klar im Mittelpunkt: alle Gläubiger so gut wie möglich zu bedienen. Dies geschieht mittels der Insolvenzmasse. Dieses setzt sich sowohl aus dem vorhandenen als auch aus dem noch zu erwartenden Vermögen zusammen. Die zumindest temporäre Fortführung des Geschäfts ist deswegen oft für alle Beteiligten die beste Option, allerdings nur dann, wenn tatsächlich weitere Einkünfte zu erwarten sind. Dennoch: Nur selten erhalten alle Gläubiger ihre Forderungen in voller Höhe zurück. Angesichts des drohenden Kollapses des Schuldners sind Teilzahlungen allerdings immer noch besser als Totalausfälle.

Das Ende als Chance wahrnehmen

Abwicklung oder Neuanfang – so lauten die zwei möglichen Ziele einer Insolvenz auf lange Sicht. Dass eine erfolgreiche Neuausrichtung im Interesse aller Beteiligten ist, steht wohl außer Frage. Möglich ist das jedoch nicht immer. Es ist deswegen auch wichtig, zu verstehen, dass eine Abwicklung inklusive Zerschlagung nicht das Ende der Welt ist – zumindest langfristig gedacht. Das sieht auch die Bundesregierung so. Ab Juli 2014 tritt ein Gesetz in Kraft, in dessen Rahmen das Restschuldbefreiungsverfahren für Privatinsolvenzen um die Hälfte verkürzt wird, sofern der Schuldner mindestens 35 Prozent aller ausstehenden Forderungen begleicht. Auf diese Weise wird eine Win-Win-Situation geschaffen, da die Gläubiger des ursprünglichen Insolvenzverfahrens umso schneller bedient werden und Unternehmer früher zu ihrer zweiten Chance kommen.

Geteilte Meinungen

Wer die 35 Prozent innerhalb von drei Jahren nicht begleichen kann, halbiert seine Restschuld zwar nicht, findet im Begleichen der Verfahrenskosten aber dennoch einen weiteren Anreiz. Dann nämlich verringert sich die Frist von sechs auf fünf Jahre. Diese Regelung wird weitläufig als sinnvoll und gerecht empfunden; bei der wichtigeren 35-Prozent-Quote gibt es jedoch auch viele kritische Stimmen. Zum Beispiel die des Bankenverbands: Die Möglichkeit, 65 Prozent der ausstehenden Forderungen praktisch „ungestraft“ nicht zahlen zu müssen, sei den Gläubigern gegenüber nicht fair. Kreditbanken befürchten, künftig auf etwa 25 Prozent ihrer Insolvenzerlöse verzichten zu müssen. Alleine 2012 meldeten 130.000 Bundesbürger eine Privatinsolvenz an – die daraus entstehenden Beträge liegen folglich im zweistelligen Millionenbereich. Die Sorgen der Kreditbanken sind somit zumindest rein rechnerisch begründet.

Der Insolvenzverwalter als Dreh- und Angelpunkt

Um nach einer Insolvenz schnell wieder auf die Beine zu kommen, ist es unabdingbar, alle Regelungen und Vorgaben seitens des Gesetzes zu beachten. An dieser Stelle kommt der Insolvenzverwalter einmal mehr ins Spiel. Um auch im Detail sauber zu arbeiten, wird insolventen Personen ein Insolvenzverwalter zur Seite gestellt. Als oberste Instanz fungiert hierbei das Insolvenzgericht; allerdings können Gläubiger ihr Veto gegen den eingesetzten Verwalter einlegen und eine Person ihrer Wahl einsetzen. Interessierte Unternehmen finden mehr Informationen unter Insolvenzverwalter http://www.pluta.net/; unter anderem werden dort die Abläufe des Verfahrens sowie die Rechte und Pflichten der Beteiligten detailliert dargestellt.