Finanzlexikon

Bonität Auskunftei

Auskunftei oder Wirtschaftsauskunftei

Bonität AuskunfteiMit dem Begriff Auskunftei (vielfach auch konkreter Wirtschaftsauskunftei) sind Unternehmen der privaten Wirtschaft bezeichnet, die unter Bonitätsgesichtspunkten diesbezügliche Daten über Privatpersonen und Unternehmen sammeln und nach geltenden Datenschutz-Rechtsbestimmungen verarbeiten und zur Nutzung durch andere Firmen bereithalten. Mit diesen Auskünften werden das Zahlungsverhalten und die grundsätzliche Zahlungsfähigkeit oder auch Zahlungsunfähigkeit von Verbrauchern und Firmen klassifiziert und beauskunftet.

Es gibt in Deutschland im wesentlichen 4 große Auskunfteien. Ziel des Auskunftsverfahrens ist der Schutz der Kunden im Zahlungsverkehr vor Zahlungsausfällen und Betrug. Seit einiger Zeit werden von den Auskunfteien auch sogenannte Scores auf Grund mathematischer Berechnungsverfahren erstellt, die eine statistische Wahrscheinlichkeit eines Zahlungsausfalles oder einer ordnungsgemäßen Rückzahlung bestimmen. Diese Verfahren sind umstritten, weil es Datenschutzunklarheiten gibt und der Verbraucher diese Score-Berechnung nicht umfassend nachvollziehen
kann.

 

SCHUFA als bekannteste Auskunftei

Die klassische SCHUFA ist allgemein bekannt. Es gibt aber auch noch drei weitere große Unternehmen, die als Auskunftei tätig sind. Die Einholung von Bonitätsauskünften durch Auskunfteien ist heute in vielen Bereichen standardmäßig Teil der Eingehung einer Geschäftsbeziehung. Die Unternehmen informieren sich vorab über die Bonität des potentiellen Kunden und Vertragspartners, um das Zahlungsausfallrisiko bzw. Kreditrisiko einschätzen zu können. Auskünfte durch Auskunfteien werden unter anderem in folgenden Bereichen eingeholt:

  • Banken und Versicherungen – vor Kontoeröffnung oder Kreditkartenvertrag
  • Versandhandel
  • häufig vor Abschluss eines Mietvertrages
  • Telekommunikationsunternehmen bei Abschluss eines Handy- oder DSL Vertrages

In den Auskünften werden in Übereinstimmung mit dem geltenden deutschen und europäischen Datenschutzrecht unter anderem Auskünfte zum Zahlungsverhalten, Eintragungen in öffentlichen Verzeichnissen und Daten zur Anschrift, Geburtsdatum und Namen erfasst. Es gibt gesetzliche Voraussetzungen, die die Unternehmen erst berechtigen, Auskünfte vorab einzuholen.

Gesetzliche Erfordernisse für die Auskunft

  • berechtigtes Interesse
  • Einwilligung des Vertragspartners

Ein berechtigtes Interesse liegt generell immer dann vor, wenn das Unternehmen, das die Auskunft einholen will, bei Abschluss des Geschäftes in das Risiko eines Vermögensverlustes gerät. Das ist bei Banken zum Beispiel immer dann der Fall, wenn bei einer Kontoeröffnung auch ein Dispo eingeräumt werden soll oder eine Kreditkarte mit einem Kreditrahmen ausgestattet werden soll. Im Umkehrschluss liegt somit aber kein berechtigtes Interesse vor, wenn das Konto nur auf Guthabenbasis geführt werden soll oder die Kreditkarte eine Prepaid Karte auf Guthabenbasis ist. Wenn der Vertragspartner eine Klausel zur Genehmigung von Bonitätsauskünften unterschreibt, ist mit dieser Einwilligung immer die Auskunft zulässig.

Vorteil und Nachteil für den Verbraucher

Ein Verbraucher mit einer positiven Bonität kann von der Auskunft durch die Auskunftei an ein Unternehmen vor Abschluss eines Vertrages profitieren, wenn er eine positive Bonität hat. In diesem Fall wird er keine Probleme beim Abschluss von Verträgen, Eröffnung von Bankkonten oder Ausgabe von Kreditkarten oder dem Online-Kauf haben. Auch hat er Vorteile beim Abschluss von Mietverträgen. Dagegen können negative Einträge und ein schlechtes Bonitäts-Scoring auch schnell den erhebliche Nachteile bedeuten, da der jeweilige Vertragsschluss nicht zustande kommt. Auch kann es sein, dass eine Mietwohnung deshalb nicht zu erhalten ist.

Fristen der Informationsspeicherung

Es gelten hinsichtlich der Löschfristen von Informationen aus den Beständen der Auskunftei die gesetzlichen Löschfristen. Da oft Einträge aus öffentlichen Schuldnerverzeichnissen wie dem Vollstreckungsportal der Amtsgerichte mit übermittelt werden, gelten dort zum Beispiel 3 Jahre für die Löschung der Information über die Abgabe der Vermögensauskunft (früher Offenbarungseid) . Die Auskunfteien speichern auch positive Einträge, die oft solange gespeichert werden, so lange die Geschäftsbeziehung aufrecht erhalten wird (zum Beispiel ein eröffnetes Bankkonto)

Fazit: Auskunfteien sind im standardisierten Massengeschäft wichtig – aber auch gefährlich

Ohne die Abgabe einer Einwilligung für die Bonitätsauskunft bei einer Auskunftei ist kaum noch ein Geschäft online zu tätigen. Der Verbraucher sollte aber auch seine Rechte nutzen und zum Beispiel einmal jährlich die kostenfreie Auskunft nach § 34 BDSG bei der Auskunftei anfordern, damit er Kenntnis bekommt, welche Daten über ihn gespeichert sind. Der Kunde hat auch einen Rechtsanspruch, nicht korrekte Daten korrigieren zu lassen. Negativeinträge sollten auf jeden Fall so schnell wie möglich wieder gelöscht werden, um Probleme bei wirtschaftlicher Betätigung jeder Art zu vermeiden.