Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte zahlen in die gesetzliche Pflegeversicherung ein – das sollte sie aber nicht in falscher Sicherheit wiegen. Die staatlichen Leistungen decken später nur einen Teil der anfallenden Kosten ab. Wer die daraus resultierende Lücke schließen will, sollte sich zusätzlich … Weiterlesen
20. Februar 2014
von Nila Holtes
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