Finanzlexikon

Die Rechtsform der Limited kurz erklärt

Für Existenzgründer erscheint die Limited auf den ersten Blick sehr vorteilhaft. Doch was sind die konkreten Vor- und Nachteile dieser Rechtsform? Dieser Frage wird im Folgenden kurz und prägnant nachgegangen.

Die Gründung einer Limited

Die Limited („Private Company Limited by Shares“), oder kurz LTD, ist eine englische Rechtsform, die Ähnlichkeiten zur deutschen GmbH besitzt. Bei der Gründung einer Limited ist lediglich ein Gesellschaftsvertrag in einfacher Schriftform nötig, der keiner notariellen Beurkundung benötigt.Allerdings muss dieser aber nach englischem Recht und in englischer Sprache verfasst sein, was oft einer Rechtsberatung benötigt. Es erfolgt eine Eintragung ins englische Handelsregister und eine Eintragung einer Zweigstelle im deutschen Handelsregister, wenn die LTD in Deutschland tätig sein will. Dabei fallen nochmals Kosten für einen vereidigten Übersetzer an. Bei einer Gründung sind nur 1 Pfund Mindestkapital erforderlich und nach ca. 10 Tagen ist die Eintragung erfolgt.

Vergleich mit der deutschen GmbH

Gemein ist der LTD und der GmbH, dass ein Geschäftsführer und ein Gesellschafter benötigt wird. Diese Positionen kann eine einzige Person innehaben. Zusätzlich haften beide Rechtsformen nur mit dem Gesellschaftskapital.

Die Unterschiede zwischen Limited und GmbH sprechen auf dem ersten Blick für die LTD. Die Bearbeitungszeit für die britische Geschäftsform liegt zwischen 24 Stunden und 2 Wochen, bei der GmbH sind 3 Monate üblich. Die Gründungskosten für die Limited liegen bei 700EUR und bei der GmbH zwischen 1500 und 2000EUR. Auch lockt ein niedriges Kapital von 100 Pfund zur LTD, von denen 1 Pfund eingezahlt werden muss, bei der GmbH sind es 25.000EUR von denen 12.500EUR einzuzahlen sind. Bei einer möglichen Firmenpleite erhält der geschädigte Kunde von einer Limited keinen Ersatz, hingegen bei der GmbH kann Geschädigter zumindest einen Teil seines Kapitales zurück erhalten.

Möglichen Nachteile einer Limited

Das niedrige Eigenkapital einer LTD kann sich unter Umständen negativ auf die Kreditwürdigkeit bei Banken und Lieferanten auswirken. Hinzukommt, dass eine Limited in Deutschland zum Teil nur eine sehr niedrige Akzeptanz findet. Hinzu kommt, es muss jährlich der Jahresabschluss und Geschäftsbericht in englischer Sprache dem englischen Register vorgelegt werden. Ansonsten drohen hohe Strafen und sogar die Löschung aus dem Register.

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