Finanzlexikon

Restkreditversicherung

Als Restkreditversicherung wird eine spezielle Versicherungsart bezeichnet, die den teilweisen Ausfall der Rückzahlung einer Geldschuld an einen Dritten erfasst. Das Zivilrecht der Römer, auf dem das deutsche Privatrecht noch heute größtenteils aufbaut, sah vor, dass wer seine Schulden nicht begleichen konnte, notfalls mit seinem Körper haften musste. Diese im wahrsten Sinne des Wortes persönliche Haftung kennt das heute geltende Privatrecht der Deutschen nicht. Die Folge für den Gläubiger ist, dass er gänzlich leer ausgeht, wenn sein Schuldner zahlungsunfähig wird und über kein nennenswertes Vermögen verfügt. Um das Risiko des Zahlungsausfalles zu minimieren, verlangen Geldgeber nicht selten eine Restkreditversicherung. Sollte der Schuldner die Raten seiner Geldschuld nicht zurückzahlen können, springt an seiner Stelle die Versicherung ein und zahlt den noch offenen Betrag an den Gläubiger aus. Als zusätzliche Sicherheit für den Gläubiger erhöht die Einwilligung des Schuldners, eine solche Restkreditversicherung abzuschließen, deutlich die Chance, tatsächlich den gewünschten Kredit bewilligt zu bekommen.